§ 18 StromGVV bzw. GasGVV: Berechnungsfehler / nicht gewollte Energieentnahme
Die vom Kunden nicht gewollte Entnahme von elektrischer Energie aus der Kundenanlage hinter der fehlerfrei funktionierenden Messeinrichtung führt nicht zu einem Mess- oder Berechnungsfehler.
ein Beitrag von Rechtsanwalt Konstantinos Paliakoudis – Stuttgart
Die unbefugte Entziehung elektrischer Energie aus der Kundenanlage durch einen Dritten hinter der fehlerfrei funktionierenden Messeinrichtung führt nicht zu einem Mess- oder Berechnungsfehler. Für die unbefugte Entziehung elektrischer Energie aus der Kundenanlage durch einen Dritten trägt der Kunde das Risiko für den Energieverbrauch in seiner Verbrauchsstelle bzw. haftet der Kunde (Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung, § 21 AVBEltV Rn 28 mwN).
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